Robe für Protokollführer und Urkundsbeamten - CE
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- Artikelnummer: Z000038506
- Standort: JVA Celle
230,00€
Umsatzsteuerbefreit, Versandkostenfrei
Maßgefertigte Roben für Protokollführer und
Urkundsbeamte. Der leichte Stoff unserer hochwertigen Roben ist knitterarm,
strapazierfähig und bietet selbst in überheizten Gerichtssälen einen hohen
Tragekomfort. Die Roben werden mit einer verdeckten Knopfleiste geschlossen.
Rechtsseitig ist sowohl eine Einschubtasche als auch ein Durchgriffschlitz
eingearbeitet, der den Zugriff auf Jackett- bzw. Hosentasche ermöglicht.
Unsere individuell nach Ihren Maßen gefertigte Robe wird
aus einem Leinengewebe (Material: 55% Polyester / 45% Schurwolle) gefertigt. Es
wird eine verdeckte Knopfleiste eingenäht. Rechtsseitig ist sowohl eine
Einschubtasche als auch ein Durchgriffschlitz eingearbeitet, der den Zugriff
auf Jackett- bzw. Hosentasche ermöglicht.
Material:
- Leinengewebe 55% Polyester / 45% Schurwolle
Alle Roben werden nach den individuellen Maßangaben
unserer Kunden in Handarbeit gefertigt!
Sonderwünsche in Bezug auf die Form, Farbe oder
Ausführung der Robe sowie das Einnähen von zusätzlichen Taschen erfüllen wir
Ihnen gern.
Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit unserer
Schneiderei in der JVA Celle, Frau Pither Tel. 05141/911-155 auf.
Eigenschaften | |
Material | Material: 55% PES / 45% Schurwolle, Stoffgewicht 285 g/lfdm. |
Herstellerinformation:
Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Niedersachsen
Im Werder 9, D 29221 Celle
javce-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Tel. +49 514175450
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Verantwortliche Person für die EU
In der EU ansässiger Wirtschaftsbeteiligter, der sicherstellt, dass das Produkt den erforderlichen Vorschriften entspricht.
Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Niedersachsen
Im Werder 9, D 29221 Celle
javce-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Tel. +49 514175450
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Produktsicherheit
Informationen zu Produktsicherheit können unter JAVCE-Shop@justiz.niedersachsen.de angefordert werden.
Für alle Grillgeräte gilt:
Warnhinweis
„ACHTUNG! Dieses Grillgerät wird sehr heiß und darf während des Betriebs nicht bewegt werden“
„Nicht in geschlossenen Räumen verwenden!“
„ACHTUNG! Zum Anzünden oder Wiederanzünden keinen Spiritus oder Benzin verwenden! Nur Anzündhilfen entsprechend EN 1860-3 verwenden!“
„ACHTUNG! Kinder und Haustiere fernhalten“
„Betreiben Sie den Grill nicht in geschlossenen und/oder bewohnbaren Räumen, z. B. Gebäuden, Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Booten. Es besteht Lebensgefahr durch Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung.“
Empfehlungen
- Stellen Sie das Grillgerät vor dem Gebrauch auf einer
sichere, ebene Unterlage.