Robe für Rechtsanwälte mit Seidenbesatz - CE
- Lager: Lieferzeit 12 Wochen
- Artikelnummer: Z000038507
- Standort: JVA Celle
280,00€
Umsatzsteuerbefreit, Versandkostenfrei
Robe für Rechtsanwälte mit Seidenbesatz
Der leichte Stoff unserer hochwertigen Roben ist knitterarm, strapazierfähig und bietet selbst in überheizten Gerichtssälen einen hohen Tragekomfort.
Unsere individuell nach Ihren Maßen gefertigte Robe wird aus
einem Leinengewebe (Material: 55% Polyester / 45% Schurwolle) mit einem Besatz
aus Reversseide (95% Polyester / 5% Polyamid-Klebemedium) gefertigt.
Es wird
eine verdeckte Knopfleiste eingenäht. Rechtsseitig ist sowohl eine
Einschubtasche als auch ein Durchgriffschlitz eingearbeitet, der den Zugriff
auf Jackett- bzw. Hosentasche ermöglicht.
Material:
Leinengewebe: 55% Polyester, 45% Schurwolle
Besatz: 95% Polyester, 5% Polyamid
Alle Roben werden nach den individuellen Maßangaben unserer Kunden in Handarbeit gefertigt!
Sonderwünsche in Bezug auf die Form, Farbe oder Ausführung der Robe sowie das Einnähen von zusätzlichen Taschen erfüllen wir Ihnen gern.
Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit unserer Schneiderei in der JVA Celle, Frau Pither Tel. 05141/911-155 auf.
Herstellerinformation:
Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Niedersachsen
Im Werder 9, D 29221 Celle
javce-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Tel. +49 514175450
____________________________________________________________________
Verantwortliche Person für die EU
In der EU ansässiger Wirtschaftsbeteiligter, der sicherstellt, dass das Produkt den erforderlichen Vorschriften entspricht.
Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Niedersachsen
Im Werder 9, D 29221 Celle
javce-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Tel. +49 514175450
____________________________________________________________________
Produktsicherheit
Informationen zu Produktsicherheit können unter JAVCE-Shop@justiz.niedersachsen.de angefordert werden.
Für alle Grillgeräte gilt:
Warnhinweis
„ACHTUNG! Dieses Grillgerät wird sehr heiß und darf während des Betriebs nicht bewegt werden“
„Nicht in geschlossenen Räumen verwenden!“
„ACHTUNG! Zum Anzünden oder Wiederanzünden keinen Spiritus oder Benzin verwenden! Nur Anzündhilfen entsprechend EN 1860-3 verwenden!“
„ACHTUNG! Kinder und Haustiere fernhalten“
„Betreiben Sie den Grill nicht in geschlossenen und/oder bewohnbaren Räumen, z. B. Gebäuden, Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Booten. Es besteht Lebensgefahr durch Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung.“
Empfehlungen
- Stellen Sie das Grillgerät vor dem Gebrauch auf einer
sichere, ebene Unterlage.